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Neue digitale Technologien bieten zunehmend Möglichkeiten, die Effizienz des Seeverkehrssektors zu steigern und Verwaltungslasten zu verringern. Damit die Vorteile dieser neuen Technologien so früh wie möglich zum Tragen kommen, sollte die Kommission ermächtigt werden, die technischen Spezifikationen, Normen und Verfahren für das harmonisierte Meldeumfeld im Wege von Durchführungsrechtsakten zu ändern. Dabei sollte den Marktteilnehmern ein Spielraum für die Entwicklung neuer digitaler Technologien eingeräumt werden, und die neuen Technologien sollten auch bei einer Überprüfung dieser Verordnung berücksichtigt werden.
Insbesondere sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die funktionalen und technischen Spezifikationen, Qualitätskontrollmechanismen…
Die Anwenderschnittstellen dieser nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr aufseiten der Anmelder sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um…
Die Mitgliedstaaten sollten miteinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um Transparenz und gegenseitiges Vertrauen zu verbessern und die Kriterien für…
Um eine optimale und harmonisierte Nutzung der gemäß der Richtlinie 2002/59/EG im Bereich der Seeverkehrssicherheit erfassten Informationen auf…
Moderne Technologien wie das Schiffsüberwachungssystem, das Schiffsortungssystem und das automatische Schiffsidentifizierungssystem sollten genutzt werden, da…
Im Rahmen der Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union sollte der Einsatz moderner und wirksamer Technologien gefördert werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.