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Eine nutzerfreundliche grafische Nutzerschnittstelle mit gemeinsamen Funktionen sollte Bestandteil des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr im Hinblick auf die manuelle Meldung durch die Anmelder sein. Die Mitgliedstaaten sollten die grafische Nutzerschnittstelle für die manuelle Eingabe von Daten durch die Anmelder auch im Wege des Hochladens von harmonisierten digitalen Arbeitsblättern anbieten. Zusätzlich zur Gewährleistung gemeinsamer Funktionen sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen abstimmen, um sicherzustellen, dass sich das Nutzererlebnis bei der Bedienung jener grafischen Anwenderschnittstellen so ähnlich wie möglich gestaltet.
„grafische Nutzerschnittstelle“ : eine Webschnittstelle für die webbasierte wechselseitige Übermittlung von zwischen Nutzer und System ausgetauschten Daten an…
die Kompatibilität des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr mit dem Modul der harmonisierten Meldeschnittstelle und die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten können den Anmeldern gestatten, Informationen auf freiwilliger Basis über Datendienstleister, die den Anforderungen des Moduls der…
Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten das Modul der harmonisierten Meldeschnittstelle und alle einschlägigen Informationen für die Integration in ihr…
Die Anwenderschnittstellen dieser nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr aufseiten der Anmelder sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um…
Die Anmelder sollten über leicht zugängliche und nutzerfreundliche nationale Webseiten mit Standards für ein einheitliches Erscheinungsbild angemessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.