Erwägungsgrund 6 32019R1239
Um die Effizienz der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr zu verbessern und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten, sollte es möglich sein, bestehende Vorkehrungen in den Mitgliedstaaten beizubehalten — oder neue Vorkehrungen zu treffen —, um das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr für die Meldung ähnlicher Informationen für andere Verkehrsträger zu nutzen.