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Um das Funktionieren des EMSWe zu ermöglichen, muss ein umfassender EMSWe-Datensatz erstellt werden, der alle Informationselemente enthalten sollte, die von den nationalen Behörden oder Hafenbetreibern für administrative oder betriebliche Zwecke bei einem Hafenaufenthalt eines Schiffes angefordert werden können. Bei der Festlegung des EMSWe-Datensatzes sollte die Kommission den einschlägigen Arbeiten auf internationaler Ebene Rechnung tragen. Wegen des unterschiedlichen Umfangs der Meldeverpflichtungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sollte das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr des jeweiligen Mitgliedstaats so konzipiert sein, dass es den EMSWe-Datensatz ohne Änderungen entgegennimmt und alle sonstigen Informationen, die für den jeweiligen Mitgliedstaat nicht relevant sind, ignorieren kann.
Sind zur Erfüllung der Meldeverpflichtungen in einem Mitgliedstaat nicht alle Elemente des EMSWe-Datensatzes vorgeschrieben, so nimmt das nationale zentrale…
Die Kommission stellt sicher, dass die Daten der Schiffsdatenbank für das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr zur Erleichterung schiffsbezogener…
Für die Zwecke des Zugriffs auf das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr in verschiedenen Mitgliedstaaten gilt ein im EMSWe-Nutzerregister und…
Die bestehenden nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr in den einzelnen Mitgliedstaaten sollten als Grundlage für ein technologieneutrales und…
Das EMSWe und die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr sollten keine weitere Verarbeitung personenbezogener Daten begründen als die, die für ihr…
Um die Wiederverwendung der über die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr abgegebenen Informationen zu ermöglichen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.