Erwägungsgrund 5 32019R1239
Die bestehenden nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr in den einzelnen Mitgliedstaaten sollten als Grundlage für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment, „EMSWe“) weiter bestehen bleiben. Die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr sollten eine umfassende Meldeanlaufstelle für die Seeverkehrsunternehmen sein und dazu dienen, Daten von den Anmeldern zu erfassen und an alle beteiligten zuständigen Behörden und an die Hafendiensteanbieter zu verteilen.