Erwägungsgrund 12 32019R1239
Die Anmelder sollten über leicht zugängliche und nutzerfreundliche nationale Webseiten mit Standards für ein einheitliches Erscheinungsbild angemessen unterstützt und über die Verfahren und technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr informiert werden.