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Die bestehenden nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr in den einzelnen Mitgliedstaaten sollten als Grundlage für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European Maritime Single Window environment, „EMSWe“) weiter bestehen bleiben. Die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr sollten eine umfassende Meldeanlaufstelle für die Seeverkehrsunternehmen sein und dazu dienen, Daten von den Anmeldern zu erfassen und an alle beteiligten zuständigen Behörden und an die Hafendiensteanbieter zu verteilen.
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European…
„europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr“ (European Maritime Single Window environment, „EMSWe“) : der rechtliche und technische Rahmen…
Jeder Mitgliedstaat richtet ein nationales zentrales Meldeportal für den Seeverkehr ein, durch das gemäß dieser Verordnung und unbeschadet der Artikel 7 und 11…
Für die Zwecke des Zugriffs auf das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr in verschiedenen Mitgliedstaaten gilt ein im EMSWe-Nutzerregister und…
Um die Effizienz der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr zu verbessern und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten, sollte es möglich…
Um das Funktionieren des EMSWe zu ermöglichen, muss ein umfassender EMSWe-Datensatz erstellt werden, der alle Informationselemente enthalten sollte, die von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.