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Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe:
Fischereifahrzeuge der Union;
Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt auch für die Freizeitfischerei, wenn sie in den einschlägigen Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe: Diese Verordnung gilt auch für die Freizeitfischerei, wenn sie in den einschlägigen Bestimmungen ausdrücklich…
Diese Verordnung gilt für folgende Schiffe: a) Fischereifahrzeuge der Union; b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Fischereifahrzeuge der Union;
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Union, die folgende Fischbestände befischen:
Diese Verordnung gilt für a) Unionsschiffe; b) Drittlandschiffe in Unionsgewässern.
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Union, die in der Ostsee fischen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.