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Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen müssen personenbezogene Daten verarbeiten, um die ordnungsgemäße Durchführung von Rückführungsverfahren, den erfolgreichen Vollzug von zur Rückkehr verpflichtenden Entscheidungen und, soweit angezeigt und möglich, eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Die Bestimmungsdrittländer unterliegen eher selten Angemessenheitsbeschlüssen der Kommission nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 und haben häufig kein Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Union geschlossen oder beabsichtigen häufig nicht, ein entsprechendes Abkommen zu schließen oder anderweitig geeignete Garantien im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) 2016/679 vorzusehen. Trotz der umfassenden Bemühungen der Union bei der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsländern illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, die einer Rückkehrverpflichtung unterliegen, kann nicht immer gewährleistet werden, dass die betreffenden Drittländer die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger systematisch erfüllen. Von der Europäischen Union oder den Mitgliedstaaten geschlossene oder derzeit ausgehandelte Rückübernahmeabkommen, die geeignete Garantien für die Übermittlung von Daten an Drittländern nach Artikel 46 der Verordnung (EU) 2016/679 vorsehen, erstrecken sich daher auf eine begrenzte Anzahl solcher Drittländer. In den Fällen, in denen keine entsprechenden Abkommen bestehen, sollten personenbezogene Daten zwecks Durchführung der Rückführungsmaßnahmen der Union gemäß den Bedingungen von Artikel 49 der Verordnung (EU) 2016/679 von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen übermittelt werden.
Um ihre Aufgaben im Bereich der Rückkehr ordnungsgemäß umzusetzen, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der ordnungsgemäßen Durchführung von…
Personenbezogene Daten, die ein Mitgliedstaat nach Maßgabe dieser Verordnung erhält, sollten keinem Drittland übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.…
Abweichend von der Anforderung des Vorliegens eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien sollte eine gemäß dieser Verordnung dienende…
Jede Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Mitgliedstaaten an Drittstaaten sollte gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte dem Zweck dienen, die Rückführung von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen, die…
Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen nehmen ihre Aufgaben gemäß den Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten zum Schutz personenbezogener Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.