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Im Interesse der betroffenen Personen sollten die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in der Lage sein, personenbezogene Daten von Personen, die internationalen Schutz benötigen und neu angesiedelt werden sollen, sowie von Personen, die legal in die Union einreisen möchten, zu verarbeiten, um ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen. Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen arbeiten in einem Umfeld, in dem sie voraussichtlich wichtige Erkenntnisse über die Aktivitäten krimineller Organisationen erlangen können, die an Schleuserkriminalität und Menschenhandel beteiligt sind. Daher sollten sie auch in der Lage sein, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben verarbeiteten personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden und innerhalb der Netze von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen weiterzugeben, sofern die fraglichen personenbezogenen Daten für die Prävention und Bekämpfung der irregulären Migration oder für die Prävention, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Schleuserkriminalität oder Menschenhandel erforderlich sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte dem Zweck dienen, die Rückführung von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen, die…
dem Austausch von in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Netzen von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen erlangten Informationen mit den zuständigen Behörden…
Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen nehmen ihre Aufgaben gemäß den Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten zum Schutz personenbezogener Daten…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten, falls angezeigt, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht sicherstellen, dass Informationen, die von…
Die Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen müssen personenbezogene Daten verarbeiten, um die ordnungsgemäße Durchführung von Rückführungsverfahren, den…
Um eine möglichst wirksame Nutzung der von den Netzen von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen zu gewährleisten, sollten diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.