Erwägungsgrund 20 32019R1242
Um dafür Sorge zu tragen, dass die Bezugswerte für CO2-Emissionen gegenüber einer Steigerung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen durch ungebührliche verfahrenstechnische Mittel, die nicht repräsentativ für eine Situation wären, in der die CO2-Emissionen bereits reguliert sind, robust sind, sollte eine Methode vorgesehen werden, mit der die Bezugswerte für CO2-Emissionen erforderlichenfalls korrigiert werden können.