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Da die vorgesehenen Anpassungen und Änderungen ausschließlich Verfahren auf Ebene der Union betreffen, müssen sie, im Falle von Richtlinien, nicht von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die an dieser Richtlinie vorzunehmenden Änderungen betreffen ausschließlich das Ausschussverfahren. Sie müssen daher von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt…
Die an dieser Richtlinie vorzunehmenden Änderungen betreffen ausschließlich das Ausschussverfahren. Sie müssen daher von den Mitgliedstaaten nicht umgesetzt…
Da die zu diesem Zweck an den Rechtsakten vorgenommenen Änderungen ausschließlich die Ausschussverfahren betreffen, müssen sie, sofern Richtlinien betroffen…
Da die zu diesem Zweck an den Rechtsakten vorgenommenen Änderungen technischer Art sind und ausschließlich die Ausschussverfahren betreffen, müssen sie, sofern…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2005/32/EG sowie an den Richtlinien 92/42/EWG, 96/57/EG und 2000/55/EG…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2001/83/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.