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Außerdem sollten fest montierte oder montierbare Ausrüstungen mit großem räumlichen Einsatzbereich, die für die Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender Substanzen bestimmt sind, Ausfuhrkontrollen unterworfen werden, sofern diese Ausrüstungen nicht bereits den Ausfuhrkontrollen nach dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates unterliegen. Solche Ausrüstungen werden häufig als „nichttödliche“ Technologie bezeichnet, doch bergen sie mindestens das gleiche Risiko, große Schmerzen oder Leiden zu verursachen, wie tragbare Waffen und Geräte. Auch wenn Wasser nicht zu den handlungsunfähig machenden oder reizenden chemischen Stoffen gehört, können Wasserwerfer zur Ausbringung solcher Stoffe in flüssiger Form verwendet werden, weshalb die Ausfuhr von Wasserwerfern kontrolliert werden sollte.
Da fest montierte Geräte für die Ausbringung reizender chemischer Substanzen zur Verwendung innerhalb von Gebäuden vermarktet werden und ein Einsatz solcher…
Zusätzlich zu tragbaren Waffen sollte der Anwendungsbereich der Ausfuhrkontrollen auch fest montierte oder montierbare Elektroimpulswaffen mit größerem…
Es ist daher notwendig, die Ausfuhr bestimmter Güter zu kontrollieren, die nicht nur zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder…
Dementsprechend wird in den Grundprinzipien die Entwicklung von nicht-tödlichen kampfunfähig machenden Waffen zum Einsatz in bestimmten Situationen empfohlen,…
In Fällen, in denen der unrechtmäßige Besitz oder die unrechtmäßige Verwendung von Explosivstoffen oder Munition, die unter diese Richtlinie fallen, eine ernste…
Gelangen die Überwachungsbehörden eines Mitgliedstaats zu der Annahme, dass in dieser Richtlinie geregelte Schiffsausrüstung eine Gefahr für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.