Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Verwaltungsrat wählt einen Vorsitzenden sowie drei stellvertretende Vorsitzende wie folgt: Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden werden mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt.
eine Person aus der Gruppe der Mitglieder, die die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten;
eine Person aus der Gruppe der Mitglieder, die die Arbeitgeberverbände vertreten;
eine Person aus der Gruppe der Mitglieder, die die Arbeitnehmerverbände vertreten, und
eine Person aus der Gruppe der Mitglieder, die die Kommission vertreten.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden beträgt ein Jahr. Sie kann verlängert werden. Endet ihre Mitgliedschaft im Verwaltungsrat während ihrer Amtszeit, so endet auch diese automatisch am selben Tag.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.