Erwägungsgrund 3 32019R0128
Der Bericht über die Bewertung des Cedefop aus dem Jahr 2013 kam zu dem Schluss, dass die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 dahingehend geändert werden sollte, dass die Arbeit des Cedefop auf dem Gebiet der Kompetenzen als eine seiner Aufgaben aufgenommen und dass einschlägige Berichterstattung und gemeinsame europäische Instrumenten und Initiativen klarer in seinen Tätigkeitsbereich einbezogen werden.