Erwägungsgrund 6 32019R0128
Die für das Cedefop geltenden Bestimmungen sollten unter Berücksichtigung seines trilateralen Charakters so weit wie möglich im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen festgelegt werden.