Erwägungsgrund 11 32019R0128
Damit das Cedefop seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, sollten die Mitgliedstaaten, die europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und die Kommission sicherstellen, dass die Personen, die zu Mitgliedern des Verwaltungsrats ernannt werden sollen, über angemessene Kenntnisse auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Kompetenzen und Qualifikationen verfügen, damit sie in der Lage sind, strategische Entscheidungen zu treffen und die Tätigkeiten des Cedefop zu beaufsichtigen.