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Die Verordnung (EU) 2019/817 wird wie folgt geändert:
Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 17 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 18 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 20a Zugang zum gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten zwecks Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß der Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 24 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 5 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Jeder Mitgliedstaat führt Protokolle über die Abfragen, die seine zur Nutzung des CIR ordnungsgemäß ermächtigten Behörden und die Bediensteten dieser Behörden gemäß den Artikeln 20, 20a, 21 und 22 durchführen. Jede Stelle der Union führt Protokolle über die Abfragen, die ihre ordnungsgemäß ermächtigten Bediensteten gemäß den Artikeln 21 und 22 durchführen.“
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.