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Im Anhang der Verordnung (EU) 2018/2025 erhält die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Rote Fleckbrasse in den Unionsgewässern und den internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 10 folgende Fassung: „Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des Gebiets 10 (BOR/10-) Jahr 2019 2020 Spanien 5 5 Portugal 566 543 Vereinigtes Königreich. 5 5 Union 576 553 TAC 576 553 Vorsorgliche TAC“
(1) Fänge im GFCM-Gebiet 37.1.1 müssen jedoch gemeldet werden (SBR/F3711). Fänge im CECAF-Gebiet 34.1.11 müssen jedoch gemeldet werden (SBR/F34111). Art: Rote…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: Unionsgewässer und…
(2) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: IX (SBR/09-) (EU- und…
(1) Nur Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: EU-Gewässer und internationale…
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiete: VI, VII, VIII…
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: IX (Gemeinschaftsgewässer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.