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Die gebietsübergreifende Flexibilität (besondere Bedingung) für Kabeljau (Gadus morhua) aus der Nordsee bis zum östlichen Ärmelkanal sollte nur für Mitgliedstaaten gelten, die Quoten in beiden Gebieten haben. Die betreffende Tabelle mit den Fangmöglichkeiten sollte entsprechend angepasst werden.
(3) Wird auf die Fangbeschränkungen für die Färöer angerechnet. Besondere Bedingung: Innerhalb der obengenannten Quoten dürfen in den nachstehend angegebenen…
(1) Diese Art wird nicht gezielt befischt, sondern innerhalb der Grenzen von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1386/2007 des Rates nur als Beifang…
(3) Wird auf die Fangbeschränkungen für die Färöer angerechnet. Besondere Bedingung: Innerhalb der obengenannten Quoten dürfen in den nachstehend angegebenen…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Kabeljau Gadus morhua Gebiet: 4; Unionsgewässer von 2a; der Teil von 3a,…
(1) Ausschließlich für Beifänge von Kabeljau in Fischereien auf andere Arten. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei auf Kabeljau erlaubt. Art:…
(2) Darf erst ab dem 1. Juni gefangen werden. Vom 1. Juni bis zum 1. Oktober darf die Quote nur mit Langleinenfängern gefangen werden. Ab dem 1. Oktober dürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.