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Im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) wird zugesagt, die Nutzer aktiv einzubinden, indem auf ihre Bedürfnisse eingegangen und die Zusammenarbeit der Kommission (Eurostat), der nationalen statistischen Ämter, der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und der Agenturen der Union gestärkt wird. Es ist daher äußerst wichtig, dass bei der Anpassung und Modernisierung der sozialstatistischen Erhebungen Beiträge aller Interessenträger, zu denen politische Entscheidungsträger, Forscher und Wissenschaftler ebenso zählen wie Datenproduzenten, Zivilgesellschaft und Interessengruppen, gebührend berücksichtigt werden.
Das Europäische Statistische System (ESS) ist eine Partnerschaft zwischen der statistischen Stelle der Gemeinschaft, d. h. der Kommission (Eurostat), den…
Die NSÄ, die anderen einzelstaatlichen Stellen und die Kommission (Eurostat) bemühen sich um die kontinuierliche Entwicklung von Innovationen und neuen…
Die Methoden für die Durchführung der Datenerhebungen berücksichtigen — auch bei vorbereitenden Tätigkeiten — im Rahmen der von der Kommission (Eurostat)…
Damit die Kohärenz und Vergleichbarkeit der nach den Grundsätzen von Artikel 338 Absatz 2 AEUV erstellten europäischen Sozialstatistiken sichergestellt wird,…
Es ist wichtig, eine enge Zusammenarbeit und angemessene Koordination zwischen dem ESS und anderen Akteuren des internationalen statistischen Systems zu…
Das Europäische Statistische System (im Folgenden „ESS“) als Partnerschaft hat seine Tätigkeit im Allgemeinen mit Erfolg konsolidiert, um die Entwicklung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.