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Im Jahr 2011 hat der durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzte Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-Ausschuss) das Wiesbadener Memorandum über die Neukonzeption der Haushalts- und Sozialstatistiken verabschiedet, demzufolge europäische Erhebungen, die Daten über Personen und Haushalte liefern, gestrafft und diese sozialstatistischen Kernerhebungen zusätzlich mit weniger häufig stattfindender Mikrodaten-Erhebung ergänzt werden sollten. Überdies sollte der Zugang zu Verwaltungsdaten verbessert und die Wiederverwendung vorhandener Datenquellen sowie der Zugang zu neuen Datenquellen auf Unionsebene und auf nationaler entwickelt werden.
Angesichts der getrennten Entscheidungsstrukturen des Europäischen Systems der Zentralbanken und des Europäischen Statistischen Systems (ESS) ist es notwendig,…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bietet einen Referenzrahmen für europäische Statistiken und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze…
Die europäischen Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen und das Datenerhebungsverfahren sollten effizienter und relevanter…
Qualitätsberichte sind wesentlich für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation. Der Ausschuss…
In ihrer Mitteilung vom 15. April 2011„Ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken“ hat die Kommission Maßnahmen zur Beseitigung dieser…
In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wird der allgemeine Rechtsrahmen für europäische Statistiken dargelegt und in dessen Artikel 13 das Europäische Statistische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.