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Um etwaige Fehlbeträge im Zusammenhang mit dem Verwaltungshaushalt des besonderen Verbands zu decken, sollte die Union angesichts des wirtschaftlichen und kulturellen Wertes des Schutzes geografischer Angaben im Rahmen der im jährlichen Haushaltsplan der Union hierfür zur Verfügung stehenden Mittel einen durch die Versammlung des besonderen Verbands gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Genfer Akte bestimmten Sonderbeitrag leisten können.
Wenn die Einnahmen aus dem besonderen Verband gemäß Artikel 24 Absatz 2 Ziffer v der Genfer Akte generiert werden, kann die Union im Rahmen der im jährlichen…
Die Durchsetzung des Schutzes von geografischen Angaben mit Ursprung in dritten Vertragsparteien, die im internationalen Register eingetragen sind, durch die…
Damit die Union ihre ausschließliche Zuständigkeit für die unter die Genfer Akte fallenden Bereiche sowie ihre Aufgaben im Zusammenhang mit ihren umfassenden…
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Mitgliedschaft der Union im besonderen Verband zu gewährleisten, sollten der Kommission…
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Um dem Mangel an genauen Daten zum Funktionieren des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und seinen Auswirkungen auf den Binnenmarkt für Waren abzuhelfen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.