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1,4-Diaminobutan, Ammoniumacetat, Kalkstein, Pfeffer, Repellentien: Blutmehl, Seetangextrakt und Trimethylaminhydrochlorid waren in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen worden. Die Behörde hat diese Stoffe bewertet und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass es angezeigt ist, Kalkstein, Pfeffer, Repellentien: Blutmehl, Seetangextrakt und Trimethylaminhydrochlorid dauerhaft in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen . In Bezug auf 1,4-Diaminobutan und Ammoniumacetat gelangte sie zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Unter dem Aspekt des Risikomanagements ist es angezeigt, diese Stoffe mit Blick auf ihr natürliches Vorkommen in der Umwelt dauerhaft in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen.
In Anhang IV werden die Einträge „1,4-Diaminobutan (auch bekannt als Putrescin) (1)“, „Ammoniumacetat (1)“, „Kalkstein (1)“, „Pfeffer (1)“, „Repellentien:…
1-Decanol, Fettalkohole und S-Abscisinsäure waren in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung…
Für 1-Methylcyclopropen, Bifenazat, Cyprodinil, Mandipropamid und Pyridaben wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im…
„ANHANG Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b 1. P-Methylthioamphetamin oder 4-Methylthioamphetamin gemäß dem Beschluss 1999/615/JI…
N,N-dimethylacetamid (DMAC) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1B) und erfüllt…
Im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG werden die Bezugnahmen auf die Stoffe Nikotin, Ameisensäure, Methanol, Acetonitril, Nitrobenzol, Resorcin, Diethylamin,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.