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Die integrierte europäische Grenzverwaltung sollte in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden, einschließlich der Küstenwachen, soweit letztere mit Operationen zur Überwachung der Seegrenzen und anderen Aufgaben der Grenzkontrolle betraut sind, sowie den für Rückkehr zuständigen nationalen Behörden umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten tragen nach wie vor die Hauptverantwortung dafür, ihre Außengrenze in ihrem eigenen Interesse und im Interesse aller anderen Mitgliedstaaten zu verwalten und Rückkehrentscheidungen zu treffen, während die Agentur die Anwendung der Maßnahmen der Union im Bereich der Verwaltung der Außengrenzen und Rückkehr durch die Verstärkung, die Bewertung und die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten, die diese Maßnahmen umsetzen, unterstützen sollte. Die Tätigkeiten der Agentur sollten die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzen.
Die integrierte europäische Grenzverwaltung wird von der Europäischen Grenz- und Küstenwache in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der für die…
Die für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden einschließlich der Küstenwachen, soweit letztere mit Aufgaben der Grenzkontrolle betraut sind, die…
Zur Gewährleistung einer kohärenten integrierten europäischen Grenzverwaltung erleichtert die Agentur die Anwendung von Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit…
Um die Wirksamkeit einer integrierten europäischen Grenzverwaltung und der Rückkehrpolitik der Union in der Praxis zu gewährleisten, sollte eine Europäische…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die politische und rechtliche Ausgestaltung der Außengrenzkontrolle und der Maßnahmen im Bereich der Rückkehr, einschließlich der Entwicklung einer mehrjährigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.