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Die Agentur sollte, wie in dieser Verordnung vorgesehen, technische Standards für den Informationsaustausch ausarbeiten. Darüber hinaus sollten für die wirksame Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates gemeinsame Mindeststandards für die Überwachung der Außengrenzen entwickelt werden. Zu diesem Zweck sollte die Agentur einen Beitrag zur Ausarbeitung gemeinsamer Mindeststandards entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission leisten können. Diese gemeinsamen Mindeststandards sollten in Abhängigkeit von der Art der Grenzen, der von der Agentur für die jeweiligen Abschnitte der Außengrenzen ermittelten Risikoeinstufungen und anderen Faktoren wie geografischen Besonderheiten ausgearbeitet werden. Bei der Ausarbeitung dieser gemeinsamen Mindeststandards sollten mögliche Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht ergeben, berücksichtigt werden.
Die Agentur ergreift geeignete Maßnahmen, um den Austausch von Informationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind, mit der Kommission und den…
Unterstützung der Entwicklung technischer Normen für Ausrüstung im Bereich Grenzkontrollen und Rückkehr, auch für die Verbindung von Systemen und Netzen, und…
Die Agentur sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern weitere Leitfäden für die Anwendung der Prüfmethoden und die Inanspruchnahme…
Die Agentur sollte auf der Grundlage eines gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells, das von ihr selbst und von den Mitgliedstaaten anzuwenden ist,…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die Aufgabe der Agentur sollte darin bestehen, die Verwaltung der Außengrenzen im Geist der geteilten Verantwortung regelmäßig zu überwachen, wozu auch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.