Erwägungsgrund 17 32019R1896
Die integrierte europäische Grenzverwaltung erfordert eine integrierte Planung zwischen Mitgliedstaaten und der Agentur im Hinblick auf Grenzaktionen und Rückkehraktionen, um Reaktionen auf Herausforderungen an den Außengrenzen, die Notfallplanung und die Koordinierung der langfristigen Entwicklung der Kapazitäten sowohl im Bereich der Einstellung und Ausbildung als auch im Hinblick auf die Beschaffung und Entwicklung von Ausrüstung vorzubereiten.