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Um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, ist die Agentur auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen. Hierfür ist es wichtig, dass die Agentur und die Mitgliedstaaten in redlicher Absicht handeln und sachlich richtige Informationen rechtzeitig austauschen. Ein Mitgliedstaat sollte nicht verpflichtet sein, Auskünfte zu erteilen, deren Preisgabe seines Erachtens seinen wesentlichen Sicherheitsinteressen widerspricht.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission arbeiten mit der Agentur zusammen und gewähren die notwendige Unterstützung zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus in ihrem eigenen Interesse und im Interesse anderer Mitgliedstaaten relevante Daten liefern, die für die von der…
Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur und die Kommission in Bezug auf die Durchsetzung besser zusammenarbeiten, sich abstimmen und Informationen austauschen…
Die Beschlussfassungsverfahren der Agentur sollten ihr die effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben unter Achtung der nationalen Sicherheits- und…
Ein Mitgliedstaat oder die Agentur leitet alle maßgeblichen sicherheitsrelevanten Informationen so rasch wie möglich an die einschlägige Behörde des…
Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, auf operativer Ebene mit anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten an den Außengrenzen zusammenzuarbeiten, was…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.