Erwägungsgrund 4 32021R2303
Die Kommission legte in ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 mit dem Titel „Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa“ prioritäre Bereiche zur strukturellen Verbesserung des GEAS fest, nämlich die Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für Asylsuchende zuständigen Mitgliedstaats, eine Stärkung des Eurodac-Systems, das Erreichen einer größeren Konvergenz im Asylsystem der Union, die Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der Union und die Entwicklung eines neuen Mandats für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Diese Mitteilung steht im Einklang mit den Forderungen des Europäischen Rates vom 18. Februar 2016 nach Fortschritten bei der Reform des bestehenden Rahmens der Union, um eine humane, faire und wirksame Asylpolitik zu gewährleisten. Außerdem wird in dieser Mitteilung eine künftige Vorgehensweise im Einklang mit dem ganzheitlichen Migrationskonzept vorgeschlagen, das im Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 mit dem Titel „Zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration“ dargelegt ist.