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Angesichts ihrer Tätigkeiten an den Außengrenzen sollte die Agentur dazu beitragen, grenzüberschreitende Kriminalität, wie etwa Schleusung von Migranten, Menschenhandel und Terrorismus, zu verhindern und aufzudecken, sofern ein Handeln der Agentur angemessen ist und sie durch ihre Tätigkeiten relevante Informationen erhalten hat. Die Agentur sollte ihre Tätigkeiten mit Europol abstimmen, die dafür verantwortlich ist, die Aktionen der Mitgliedstaaten und deren Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung von schweren Verbrechen, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, zu unterstützen und zu verstärken. Die grenzüberschreitende Dimension ist gekennzeichnet durch Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit dem unerlaubten Überschreiten der Außengrenzen, einschließlich des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten stehen. Es steht den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2002/90/EG des Rates frei, keine Sanktionen zu verhängen, wenn das Ziel der Handlungen die humanitäre Unterstützung von Migranten ist.
Da schwere Kriminalität häufig nicht an Landesgrenzen Halt macht, sollte Europol Tätigkeiten der Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Verhütung…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten ist von entscheidender Bedeutung, um unbefugte Grenzübertritte zu verhindern, die grenzüberschreitende…
Im Rahmen der besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben der durch die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur für…
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Die Agentur sollte auf der Grundlage eines gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells, das von ihr selbst und von den Mitgliedstaaten anzuwenden ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.