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Die Aufgabe der Agentur sollte darin bestehen, die Verwaltung der Außengrenzen im Geist der geteilten Verantwortung regelmäßig zu überwachen, wozu auch die Wahrung der Grundrechte im Rahmen der Grenzverwaltungs — und Rückkehrtätigkeiten der Agentur gehört. Die Agentur sollte nicht nur durch das Lagebewusstsein und durch Risikoanalysen, sondern auch durch die Präsenz eigener Sachverständigen in den Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße und wirksame Überwachung sicherstellen. Die Agentur sollte deshalb eine Zeit lang Verbindungsbeamte in die Mitgliedstaaten entsenden können, die während dieser Zeit dem Exekutivdirektor berichten. Die Berichte der Verbindungsbeamten sollten Teil der Schwachstellenbeurteilung sein.
Die Agentur stellt mithilfe ihrer Verbindungsbeamten die regelmäßige Überwachung der Verwaltung der Außengrenzen und der rückkehrbezogenen Tätigkeiten aller…
Die Agentur sollte Verbindungsbeamte in die Mitgliedstaaten entsenden können, die die Zusammenarbeit stärken und als Schnittstelle zwischen der Agentur und den…
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Die Agentur sollte auf der Grundlage eines gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells, das von ihr selbst und von den Mitgliedstaaten anzuwenden ist,…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die Agentur sollte eigene Experten als Verbindungsbeamte in einschlägige Drittstaaten entsenden können, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.