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Unter Berücksichtigung des erweiterten Mandats der Agentur, der Einrichtung der ständigen Reserve und ihrer verstärkten Präsenz vor Ort an den Außengrenzen der Union und ihres verstärkten Engagements im Bereich der Rückkehr sollte es der Agentur möglich sein, für die Dauer dieser Tätigkeiten in der Nähe der wichtigsten operativen Tätigkeiten Außenstellen einzurichten, die als Schnittstellen zwischen der Agentur und dem Einsatzmitgliedstaat dienen sollen, die für die Koordinierung, die logistischen und unterstützenden Aufgaben zuständig sein sollen und die die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Aufnahmemitgliedstaat erleichtern sollen.
Sofern der Einsatzmitgliedstaat zustimmt oder diese Möglichkeit ausdrücklich in einer mit dem Einsatzdrittstaat abgeschlossenen Statusvereinbarung vorgesehen…
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Die Aufgabe der Agentur sollte darin bestehen, die Verwaltung der Außengrenzen im Geist der geteilten Verantwortung regelmäßig zu überwachen, wozu auch die…
Abhängig vom Bedarf des Programms können gemäß dem in Artikel 79 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren Außenstellen in den Mitgliedstaaten eingerichtet werden.…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die Mitgliedstaaten sollten dann, wenn ein Mitgliedstaat infolge eines starken Zustroms von Migranten und Flüchtlingen an bestimmten Abschnitten seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.