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Die Agentur sollte vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats gestatten, dort Besuche vorzunehmen, wo sie Rückkehraktionen im Rahmen des von den Mitgliedern des Europarats im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe festgelegten Überwachungsverfahrens durchführt.
Die Agentur kann Mitgliedstaaten die erforderliche technische und operative Unterstützung gewähren und entweder auf eigene Initiative und mit Zustimmung des…
die Untersuchungsergebnisse der zuständigen Gremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union sowie die Berichte des vom Europarat…
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2008/115/EG und dem Völkerrecht getroffen wurden…
Dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, der Nationalen Stelle zur Verhütung von…
Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.