Erwägungsgrund 50 32019R1896
Die Mitgliedstaaten sollten dann, wenn ein Mitgliedstaat infolge eines starken Zustroms von Migranten und Flüchtlingen an bestimmten Abschnitten seiner Außengrenzen einem besonderen und unverhältnismäßigen Migrationsdruck ausgesetzt ist, auf eine größere technische und operative Verstärkung zurückgreifen können. Diese Verstärkung sollte an Brennpunkten durch Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung bereitgestellt werden. Diese Teams sollten aus Einsatzkräften bestehen, die von der ständigen Reserve bereitgestellt werden, und aus Sachverständigen des Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), von Europol und erforderlichenfalls der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und anderen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie aus den Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte die notwendige Koordinierung bei der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Bewertung des Bedarfs sicherstellen. Die Agentur sollte die Kommission bei der Koordinierung der verschiedenen Agenturen vor Ort unterstützen. Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit dem Einsatzmitgliedstaat und den einschlägigen Agenturen der Union die Bedingungen der Zusammenarbeit an Brennpunkten festlegen. Die Kommission sollte die Zusammenarbeit der einschlägigen Agenturen der Union im Rahmen ihres jeweiligen Mandats sicherstellen und für die Koordinierung der Tätigkeiten der Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung zuständig sein.