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Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von Rückkehrentscheidungen technische und operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Rahmen des Rückkehrprozesses leisten, einschließlich der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und anderen rückkehrvorbereitenden und -bezogenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Zusätzlich sollte die Agentur die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Behörden der entsprechenden Drittstaaten bei der Beschaffung von Reisedokumenten für die Rückkehr unterstützen.
Die Agentur kann Mitgliedstaaten die erforderliche technische und operative Unterstützung gewähren und entweder auf eigene Initiative und mit Zustimmung des…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG…
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Rückkehrverfahren sollte die Bereitstellung der praktischen Informationen über…
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Die Agentur sollte die Kommission unterstützen und den Mitgliedstaaten zur Seite stehen können, indem sie Informationen und Analysen zu Drittstaaten mit Blick…
Im Rahmen der Rückkehr besitzen Staatsangehörige von Drittstaaten oft keine Ausweispapiere und kooperieren nicht bei der Feststellung ihrer Identität durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.