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Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein wichtiges Element der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Es dient der Förderung der Standards der europäischen Grenz- und Rückkehrverwaltung, dem Austausch von Informationen und Risikoanalysen und der Erleichterung der Umsetzung von Rückkehr im Hinblick auf eine Steigerung ihrer Effizienz und auf die Unterstützung von Drittstaaten im Bereich Grenzverwaltung und Migration, einschließlich durch die Entsendung der ständigen Reserve, wenn diese Unterstützung zum Schutz der Außengrenzen und zur wirksamen Steuerung der Migrationspolitik der Union erforderlich ist.
Die Einführung einer Zusammenarbeit mit Drittstaaten dient der Förderung der Standards für die integrierte europäische Grenzverwaltung.
Die Unterstützung von Drittstaaten sollte die durch die Agentur geleistete Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Unionsmaßnahmen bezüglich der…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, da ein gut strukturierter und dauerhafter Informationsaustausch und die…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung erfordert eine integrierte Planung zwischen Mitgliedstaaten und der Agentur im Hinblick auf Grenzaktionen und…
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Verwaltung der Außengrenzen ist die Entwicklung und Einführung einer integrierten europäischen Grenzverwaltung auf…
Die wirksame Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger durch Drittländer ist ein wichtiger Bestandteil der Rückkehrstrategie der Union und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.