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Die Unterstützung von Drittstaaten sollte die durch die Agentur geleistete Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Unionsmaßnahmen bezüglich der Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung ergänzen.
Die Einführung einer Zusammenarbeit mit Drittstaaten dient der Förderung der Standards für die integrierte europäische Grenzverwaltung.
Zur Gewährleistung einer kohärenten integrierten europäischen Grenzverwaltung erleichtert die Agentur die Anwendung von Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit…
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein wichtiges Element der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Es dient der Förderung der Standards der…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung sollte in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden,…
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollte im Rahmen der Politik der Union im Bereich Außenbeziehungen und im Einklang mit den in Artikels 21 des Vertrags über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.