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Um sicherzustellen, dass die in EUROSUR enthaltenen Informationen möglichst vollständig und aktuell sind, insbesondere in Bezug auf die Situation in Drittstaaten, sollte die Agentur mit den Behörden von Drittstaaten, entweder im Rahmen bilateraler und multilateraler Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten einschließlich regionaler Netze oder durch Arbeitsvereinbarungen zwischen der Agentur und den einschlägigen Behörden von Drittstaaten, zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck sollten der Europäische Auswärtige Dienst und die Delegationen und die Büros der Union alle Informationen bereitstellen, die für EUROSUR von Bedeutung sein könnten.
Die nationalen Koordinierungszentren und gegebenenfalls die Agentur dienen als Kontaktstellen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit…
Die Mitgliedstaaten können in bilateralen und multilateralen Übereinkünften gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels Bestimmungen zum Informationsaustausch und…
Die Agentur arbeitet mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union innerhalb ihrer jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen und darf…
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten, falls angezeigt, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht sicherstellen, dass Informationen, die von…
Die Agentur sollte die erforderliche Unterstützung für die Entwicklung und den Betrieb von EUROSUR, auch für die Interoperabilität der Systeme, bereitstellen,…
EUROSUR ist für die Europäischen Grenz- und Küstenwache erforderlich, damit diese einen Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.