VERORDNUNG (EU) 2019/1919 DES RATES vom 8. November 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Das Protokoll im Rahmen des Abkommens, in dem die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung gemäß dem Abkommen festgelegt sind, trat am selben Tag für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft und wurde mehrfach ersetzt.
Erwägungsgrund 2 32019R1919
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