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Um den höheren Risiken Rechnung zu tragen, die mit Wertpapierfirmen verbunden sind, die das Kriterium „klein und nicht verflochten“ nicht erfüllen, sollte die für solche Firmen geltende Mindesteigenmittelanforderung dem höchsten der folgenden Werte entsprechen: ihrer permanenten Mindestkapitalanforderung, einem Viertel ihrer fixen Gemeinkosten des Vorjahres oder der Summe ihrer Anforderung im Rahmen der auf Wertpapierfirmen zugeschnittenen Reihe von Risikofaktoren („K-Faktoren“), mit denen das Eigenkapital in Abhängigkeit von den Risiken in bestimmten Geschäftsbereichen von Wertpapierfirmen festgesetzt wird.
Die Wertpapierfirma ist Risiken oder Risikokomponenten ausgesetzt oder stellt Risiken für andere dar, die wesentlich sind und von den Eigenmittelanforderungen,…
Die zuständigen Behörden können von den Wertpapierfirmen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie entsprechend der Größe, der…
Um die Anwendung der Mindesteigenmittelanforderung für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen möglichst einfach zu gestalten, sollten ihre Eigenmittel…
Das verfügbare interne Kapital von Wertpapierfirmen, die nicht als klein und nicht verflochten zu betrachten sind, sollte im Hinblick auf Quantität, Qualität…
Um zu gewährleisten, dass Wertpapierfirmen jederzeit über die für ihre Zulassung erforderliche Eigenmittelausstattung verfügen, sollten alle Wertpapierfirmen…
Alle Wertpapierfirmen sollten ihr Konzentrationsrisiko überwachen und kontrollieren, auch in Bezug auf ihre Kunden. Jedoch sollten nur Wertpapierfirmen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.