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Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollten beauftragt werden, über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe für technische Durchführungsstandards zur Festlegung der einheitlichen Darstellung der Information über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionen in Marketingmitteilungen auszuarbeiten. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese technischen Durchführungsstandards im Wege eines Durchführungsrechtsakts gemäß Artikel 291 TFEU und gemäß Artikel 15 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 zu erlassen.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden können über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten, um eine einheitliche…
EBA, EIOPA und ESMA (zusammen "Europäische Aufsichtsbehörden") sollten beauftragt werden, über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe für technische…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Einzelheiten zu Inhalt und…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Einzelheiten zum Inhalt…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Einzelheiten zu Inhalt und…
Die Europäischen Aufsichtsbehörden arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Einzelheiten zu Inhalt und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.