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Die Richtlinien 2009/65/EG , 2009/138/EG , 2011/61/EU , 2013/36/EU , 2014/65/EU , (EU) 2016/97 , und (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 , (EU) Nr. 346/2013 , (EU) 2015/760 und (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates haben das gemeinsame Ziel, die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), Kreditinstituten, Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM), die alternative Investmentfonds verwalten oder vertreiben, einschließlich europäischer langfristiger Investmentfonds (European long-term investment funds, im Folgenden: ELTIF), Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Versicherungsvermittlern, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), Verwaltern qualifizierter Risikokapitalfonds (EuVECA-Verwaltern), Verwaltern qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF-Verwaltern) und Anbietern von Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (pan-European personal pension products, im Folgenden: PEPP) zu erleichtern. Die genannten Richtlinien und Verordnungen gewährleisten einen einheitlicheren Schutz für Endanleger, machen es einfacher für sie, von einer breiten Auswahl an Finanzprodukten zu profitieren, und sehen gleichzeitig Vorschriften vor, die es Endanlegern ermöglichen, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.
„Organismen für gemeinsame Anlagen“ Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und…
Unterschiedliche regulatorische und aufsichtsrechtliche Ansätze beim grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne der…
Durch die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV) auf Unionsebene…
Die vorliegende Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt. Diese Verordnung enthält zusätzliche…
Die neuen Vorschriften für Geldmarktfonds bauen auf der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die den rechtlichen Rahmen für die…
Handelt es sich bei dem PEPP-Anbieter um eine EbAV oder einen Verwalter alternativer Investmentfonds mit Sitz in der Europäischen Union (EU-AIFM), so sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.