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Offenlegungen von Informationen gegenüber Endanlegern über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, über die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Investitionsziele oder über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei Investitionsentscheidungen und im Beratungsprozess) sind unzureichend entwickelt, da solche Offenlegungen noch keinen harmonisierten Anforderungen unterliegen.
Offenlegungen von Informationen gegenüber Anlegern über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und über die Berücksichtigung nachteiliger…
Es wurden bereits nachhaltige Produkte mit unterschiedlichem Ambitionsniveau entwickelt. Daher ist es für die Zwecke der vorvertraglichen Informationen und der…
Nach den im Unionsrecht derzeit festgelegten Offenlegungspflichten müssen nicht alle Informationen offengelegt werden, die erforderlich sind, um die Endanleger…
Zur Wahrung der Anlegerinteressen sollten Fondsverwalter und institutionelle Anleger, die Finanzprodukte anbieten, offenlegen, auf welche Weise und in welchem…
Die in Artikel 6 Absatz 3 genannten Offenlegungen beinhalten für jedes Finanzprodukt, sofern ein Finanzmarktteilnehmer Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b anwendet,…
Um die Zuverlässigkeit, Kohärenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.