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Damit zu keinem Zeitpunkt von dem erklärten Ziel der Eindämmung des Klimawandels abgewichen wird, sollten die Administratoren von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und von Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten regelmäßig ihre Methode überprüfen und die Nutzer über die anwendbaren Verfahren bei wesentlichen Änderungen dieser Methode informieren. Bei wesentlichen Änderungen sollten die Referenzwert-Administratoren die Gründe für diese Änderung offenlegen und erläutern, inwiefern diese Änderung mit den ursprünglichen Zielen der Zinssatz- und Wechselkurs- Referenzwerte vereinbar ist.
Für signifikante Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte…
In der Union ansässige Administratoren, die signifikante Referenzwerte bereitstellen, die auf der Grundlage des Werts eines oder mehrerer zugrunde liegender…
Um Anleger darüber zu unterrichten, in welchem Ausmaß wichtige Eigenkapital- und Anleihe-Referenzwerte sowie EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und…
Administratoren von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten sollten auch die für die Berechnung dieser…
Methode der EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel 1. Der Administrator eines EU-Referenzwerts für den klimabedingten Wandel stellt jede Methode für die…
Um Unternehmen dazu zu bewegen, glaubwürdige Unternehmensziele für die Verringerung der CO2-Emissionen offenzulegen, sollte der Administrator eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.