Gesetze
Gesetz wird geladen …
Insbesondere hat die EZB beschlossen, keine Vorauszahlungen auf die jährlichen Aufsichtsgebühren mehr zu verlangen. Die Gebühren sollten nur nach Ende des jeweiligen Gebührenzeitraums und nach Bestimmung der tatsächlich entstandenen jährlichen Kosten erhoben werden. Als Referenzdatum für die Gebührenfaktoren sollte grundsätzlich weiterhin der 31. Dezember des vorhergehenden Gebührenzeitraums gelten, um genügend Zeit für die Überprüfung der Gebührenfaktoren einzuräumen.
Nach dem überarbeiteten Rahmenwerk gemäß Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) sollte als Referenzdatum für die Gebührenfaktoren grundsätzlich weiterhin…
Es ist erforderlich, Übergangsbestimmungen in Bezug auf den Gebührenzeitraum 2020 aus dem Grund vorzusehen, dass dieses Jahr den ersten Gebührenzeitraum…
Die Gebührenfaktoren werden für jeden Gebührenzeitraum auf der Grundlage von Daten bestimmt, welche die beaufsichtigten Unternehmen für Aufsichtszwecke mit dem…
Die EZB erhält bereits Angaben zu den gesamten Aktiva und Gesamtrisikobeträgen einer überwiegenden Mehrheit der Gebührenschuldner gemäß der…
Die EZB ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, indem sie Gebührenbescheide für jede Kategorie…
Der Gebührenbescheid für den ersten Gebührenzeitraum, d. h. den Zeitraum November bis Dezember 2014, wird zusammen mit dem Gebührenbescheid für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.