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Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates treten Bestimmungen von Rechtsakten, deren Anwendbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, mit Ablauf der letzten Stunde des diesem Zeitpunkt entsprechenden Tages außer Kraft. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab dem Tag gelten, der auf den Tag folgt, an dem die Verordnung (EG) Nr. 748/2009 gemäß Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet findet.
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates treten Rechtsakte, deren Anwendbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, mit…
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates endet die Anwendung von Rechtsakten bei Festlegung eines bestimmten Zeitpunkts mit…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verordnung (EG) Nr.…
Diese Verordnung sollte aufgrund ihrer Dringlichkeit an dem Tag in Kraft treten, der auf den Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.