Erwägungsgrund 5 32019R0229
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wurde ein Lebensmittelsicherheitskriterium festgelegt in Bezug auf Listeria monocytogenes in anderen als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmten, verzehrfertigen Lebensmitteln, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes nicht begünstigen können. Gemäß dem Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit vom 15. November 2011 begünstigen Keimlinge die Vermehrung von Listeria monocytogenes und sollten daher unter das Kriterium für andere als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listeria monocytogenes begünstigen können, gefasst werden.