Erwägungsgrund 6 32019R0229
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wurde ein Lebensmittelsicherheitskriterium in Bezug auf Salmonella und ein Prozesshygienekriterium in Bezug auf E. coli für nicht pasteurisierte Obst- und Gemüsesäfte (verzehrfertig) festgelegt. Da es Alternativen zur Pasteurisierung gibt, mit denen eine vergleichbare bakterizide Wirkung erzielt wird, sollten das Lebensmittelsicherheitskriterium in Bezug auf Salmonella und das Prozesshygienekriterium in Bezug auf E. coli für nicht pasteurisierte Obst- und Gemüsesäfte (verzehrfertig) nicht auf Obst- und Gemüsesäfte (verzehrfertig) angewandt werden, die einem bakteriziden Verfahren unterzogen wurden, dessen Wirkung in Bezug auf E. coli und Salmonella mit derjenigen der Pasteurisierung vergleichbar ist.