Verordnung (EU) 2019/229 der Kommission vom 7. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel im Hinblick auf bestimmte Verfahren, das Lebensmittelsicherheitskriterium in Bezug auf Listeria monocytogenes in Keimlingen sowie das Prozesshygienekriterium und das Lebensmittelsicherheitskriterium für nicht pasteurisierte Obst- und Gemüsesäfte (verzehrfertig) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist angebracht, die Anwendung der derzeitigen alternativen Verfahren übergangsweise weiter zuzulassen, damit die Lebensmittelunternehmer genug Zeit haben, ihre Verfahren anzupassen, da einige der für alternative Verfahren ausgestellten Zertifikate, die sich auf die bisherige Norm ISO 16140:2003 stützen, noch bis Ende 2021 gültig sein können.
Erwägungsgrund 7 32019R0229
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