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Die strenge Überwachung sensibler Erzeugnisse sollte es erleichtern, dass rechtzeitig ein Beschluss zur möglichen Einleitung von Untersuchungen und zur anschließenden Einführung von Schutzmaßnahmen gefasst wird. Aus diesem Grund sollte die Kommission die Einfuhren sensibler Erzeugnisse ab dem Datum der vorläufigen Anwendung des einschlägigen Handelsabkommens oder — wenn keine vorläufige Anwendung vorgesehen ist — ab dem Datum des Inkrafttretens des betreffenden Handelsabkommens regelmäßig überwachen. Auf hinreichend begründeten Antrag des betroffenen Wirtschaftszweigs der Union an die Kommission sollte die Überwachung auf andere Erzeugnisse oder Wirtschaftszweige ausgeweitet werden.
Eine genaue Überwachung erleichtert die rechtzeitige Beschlussfassung zur etwaigen Einleitung einer Untersuchung oder Einführung von Maßnahmen. Aus diesem Grund…
Eine strenge Überwachung sollte die rechtzeitige Beschlussfassung zur etwaigen Einleitung einer Untersuchung oder zur Einführung von Maßnahmen erleichtern. Aus…
Eine strenge Überwachung sollte die rechtzeitige Beschlussfassung zur etwaigen Einleitung einer Untersuchung oder zur Einführung von Maßnahmen erleichtern. Aus…
Die Kommission überwacht regelmäßig die Entwicklung der Statistiken über die Einfuhren von etwaigen im Anhang dieser Verordnung für das jeweilige Abkommen…
Die Kommission sollte ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens auch die Statistiken über die Entwicklung der Ein- und Ausfuhren nach bzw. aus…
Während eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens und auf einen ausreichend begründeten Antrag des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.